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Ausbildung
Im Bereich der Lehramtsausbildung / Lehrerausbildung tragen die Anwärter in den meisten Bundesländern die Dienstbezeichnung "Studienreferendar", sofern sie auf den höheren Dienst (Gymnasium) "vorbereitet" werden, im übrigen meistens die Bezeichnung "Lehramtsanwärter". Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist der zweite Teil der Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer, nachdem ein erster, vorwiegend fachlicher an der Universität stattgefunden hat. Das Referendariat dauert in allen Bundesländern in der Regel zwei Jahre. Die Referendarinnen und Referendare unterrichten - in den Bundesländern unterschiedlich - selbstständig bis zum Umfang etwa einer halben regulären Stelle und absolvieren zusätzlich verschiedene Seminarveranstaltungen, in denen didaktische und pädagogische Kompetenzen erworben werden sollen.
Aufbau der Ausbildung
Meistens werden in den Seminaren verschiedene sog. "Bausteine", die sich aus unterschiedlichen pädagogischen Themen zusammensetzen, erarbeitet bzw. besprochen. Ein Baustein wäre z.B. Medienkompetenz oder Handlungsorientierung. Die Referendariatsausbildung besteht aus unterschiedlichen Stufen, die sich am Anfang auf den sog. Ausbildungsunterricht und Hospitationen in der Ausbildungsschule konzentriert. Nach einem halben Jahr folgt der sog. Bedarfsdeckender Unterricht (BDU), der selbstständig durchgeführt wird. Insgesamt müssen die Referendare 12 Unterrichtsstunden pro Woche absolvieren. Klassischer Weise gehen die Referendarinnen und Referendare in die Klassen verschiedener Lehrerinnen und Lehrer und übernehmen unter deren Aufsicht den Unterricht für ein paar Monate. Der Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht ist unterschiedlich hoch, umfasst häufig die Hälfte der gesamten Ausbildungsstunden. Der eigenverantwortliche Unterricht erfüllt tatsächlich spezifische Funktionen im Lernprozess der Anwärterinnen und Anwärter, die sich in dem sogenannten Ausbildungsunterricht (d.h. unter Aufsicht gehaltenen Unterricht) nicht selten gegängelt, bevormundet und infantilisiert fühlen. Dies vor allem dann, wenn sie zwischen den oft nicht offen ausgesprochenen, aber sich gelegentlich diametral widersprechenden Auffassungen der Fachleiterinnen und der Ausbildungslehrerinnen ihren eigenen Stil finden sollen. Er wurde aber aus fiskalischen Gründen eingeführt und wird teilweise auch als bedarfsdeckender Unterricht (bdU) bezeichnet.