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Referendariat
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Was verdient ein Anwärter?
Die Besoldung der Anwärter ergibt sich aus der Besoldungsstufe (z.B. A12, A13). Dazu kommen eventuelle Zulagen, wie Beispielsweise der Familienzuschlag oder die Stellenzulage.
Zur Anwärterbesoldung gibt es die folgenden Tabellen:
Was verdiene ich später?
Es gibt zwei Möglichkeiten im Bezug auf Eure Besoldung nach dem Referendariat. Die in den meisten Fällen eintretende Variante ist zunächst die Einstellung im Angestelltenverhälnis. Die nachstehenden Tabellen ermöglichen es Euch die Bezüge im Falle der Anstellung im öffentlichen Dienst zu ermitteln. Variante Nr. 2, die Übername ins Beamtentum, ist in den wenigsten Fällen an der Tagesordnung. In diesem Fall hattet Ihr großes Glück! Die nachstehenden Tabellen ermöglichen es Euch die Bezüge im Falle der Verbeamtung zu ermitteln.
Besoldung und soziale Sicherheit
Die Anwärterbezüge liegen (2005) je nach Laufbahngruppe zwischen 992 € (Grundschullehrerinnen) und 1052 € (West) (Gymnasiallehrer) brutto zzgl. Familienzulagen bei Verheirateten. Als Beamte auf Widerruf haben Anwärter für sich und ihre Angehörigen Anspruch auf Beihilfen in Krankheitsfällen, die einen Teil (min. 50%) der Krankheitskosten abdecken. Der Rest muss privat versichert werden. Soweit Anwärterinnen und Anwärter in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis (Angestellte) ausgebildet werden, gelten für sie die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.